Information for lecturers
The most important things about STiNE
STiNE is the campus-wide integrated software that connects the student, course and exam administration at the University of Hamburg. All students and teachers as well as the administration need a STiNE access.
Instructions for teachers:
- FAQs (english)
- Allgemeine Informationen (PDF, german)
- Kurzanleitung - Noteneingabe (PDF, german)
- Kurzanleitung - Informationen zu Lehrveranstaltungen erfassen (PDF, german)
- Kurzanleitung - Upload Unterrichtsmaterial (PDF, german)
- Kurzanleitung - STINE Nachrichten senden (PDF, german)
- Kurzanleitung - LV-Teilnehmer inaktiv setzen (PDF, german)
Telephone: 42838-7790
Monday to Friday: 07.30 - 19.30
In addition, there is the possibility to ask questions to the STiNE team using an electronic form or to report problems. You can do that Supportformular call and describe your request. The colleagues of RRZ-ServiceLine will contact you and help you to solve your problem.
Information about exams
Here you will find the most important information about examinations in the bachelor and master programs.
Prüfungsdurchführung und -teilnahme
- Only with existing examination registration (STiNE list) the participants have a right to know the examination result!
- Participants without exam registration will not be re-registered!
- Registrations and cancellations to or from scheduled exams, e.g. Examinations are possible up to 3 days before the examination date via STiNE.
- In case of problems with the registration or deregistration, the students have to contact the study office in good time, as the data center will not be able to analyze and correct any errors later.
- Students who have been registered for the exam but have not appeared legally have a failed attempt, which must be noted with 'missing' in STiNE.
Täuschung, Ordnungsverstoß
MIN PO-§ 17
(1) Versucht der oder die Studierende das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet.
Zu den nicht zugelassenen Hilfsmitteln gehören bei Klausuren und
mündlichen Prüfungen z.B. Mobiltelefone. Gleiches gilt für
Prüfungsleistungen von Studierenden, die ihre Prüfungsergebnisse während
des Prüfungsverfahrens anderen zur Verfügung stellen, ohne dass dies
ausdrücklich vorgesehen ist.
(2) Bei einer Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel im Sinne des Absatzes 1 während und nach der Austeilung von Prüfungsaufgaben, wird der Prüfling von der Fortsetzung der Prüfung nicht ausgeschlossen. Der oder die jeweilige
Aufsichtsführende fertigt über das Vorkommnis einen Vermerk, den er
oder sie nach Abschluss der Prüfungsleistung unverzüglich dem bzw. der
Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorlegt. Der Prüfling wird unverzüglich über den gegen ihn erhobenen Vorwurf unterrichtet.
Die Entscheidung über das Vorliegen eines Täuschungsversuches trifft
das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses. Dem Prüfling ist zuvor
Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
(3) Hat ein Prüfling bei
einer Prüfungsleistung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach
Ablegen der Prüfung bekannt, kann die Note entsprechend Absatz 1
berichtigt und die Bachelorprüfung gegebenenfalls für nicht bestanden
erklärt werden. […]
(4) Ein Prüfling, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtsführenden bzw. der jeweiligen Prüferin oder Aufsichtsführenden von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden;
in diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht
ausreichend“ bewertet. In schwerwiegenden Fällen kann der
Prüfungsausschuss den Prüfling von der Erbringung weiterer
Prüfungsleistungen ausschließen.
Nachteilsausgleichende Maßnahmen
Sofern ein Prüfling einen Anspruch auf nachteilsausgleichende Maßnahmen bzw. Sonderkonditionen für Prüfungen erhebt, sind diese bis 4 Wochen vor Prüfungstermin vom Prüfling beim zuständigen Prüfungsausschuss zu beantragen.
Der Antrag ist im Studienbüro einzureichen. Dem Antrag soll eine Empfehlung der Stelle ‚Koordination der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung‘ aus dem Campus-Center beiliegen.
Für eine Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen ist es unbedingt notwendig, dass der Prüfling die jeweiligen Prüfer und Prüferinnen durch Vorlage der schriftlichen Zustimmung des Prüfungsausschusses rechtzeitig in Kenntnis setzt.
Veröffentlichung der Ergebnisse
Die Ergebnisse sollen auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und des Referats 31 ‚Recht in Studium und Lehre‘ NICHT mehr als Aushang oder auf den eigenen Webseiten veröffentlicht werden.
Die Bewertung der Prüfungsleistungen soll unverzüglich, spätestens vier Wochen nach der Prüfung, erfolgen.
Meine Prüfung in STiNE
Wo finde ich meine Prüfungen in STiNE?
Wählen Sie den Menüpunkt „Prüfungen“ aus. Bitte achten Sie auf die Auswahl des Semesters.
Warum sind die Angaben zu den einzelnen Prüfungen unterschiedlich?
Es gibt unterschiedliche Prüfungsarten wie z.B. Klausuren, mündliche Prüfungen, Referate, Hausarbeiten, Projektabschlüsse, Praktikumsabschlüsse (siehe dazu auch MIN-PO § 13 (4)).
Sobald die Prüfungstermine in STiNE hinterlegt sind, erfolgt die Angabe auch in Ihrem STiNE-Account. Dies gilt insbesondere für Klausuren. Bei mündlichen Prüfungen, Referaten, Hausarbeiten, Projektabschlüsse, Praktikumsanschlüsse etc.werden keine Einzeltermine hinterlegt (siehe dazu unter mündliche Prüfungen).
Wie rufe ich meine Prüfungslisten auf?
Klicken Sie auf die entsprechende Prüfung. Es erscheint die Teilnehmerliste dieser Prüfungsrunde. Sie können die Teilnehmerliste auch ausdrucken. An dieser Stelle geben Sie auch die Noten ein (siehe unter Noteneingabe).
Warum gibt es manchmal mehrere Prüfungslisten für einen Prüfungstermin?
Die sog. „Prüfungsbündelung“ ist nicht immer möglich. Normalerweise werden die Prüfungslisten in STiNE automatisch zusammengelegt, wenn alle Angabe zu der konkreten Prüfung (Raum, Zeit, PrüferInnen) übereinstimmen. Es kann aber auch sein, dass Studierende nur in dem Semester zu finden sind in der Liste, in dem sie die Veranstaltung belegt haben.
Hinweise zur krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit
Die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit muss Angaben enthalten über die die Dauer der Prüfungsunfähigkeit des Prüflings und den Zeitpunkt des dem Attest zugrunde liegenden Untersuchungstermins.
Unverzügliches Einreichen des Attests bis spätestens 10 Tage nach Erkrankung gilt für sämtliche Studiengänge!
Attest und formloses Anschreiben (Name, Studiengang, Matr.-Nr., Prüfer, Prüfung, Prüfungstermin) müssen dem Studienbüro Physik lt. MIN-PO unverzüglich (d.h. sofort und ohne schuldhaftes Zögern) vorgelegt werden.
Handouts by the Unit for Quality and Law
Useful links
- Studied impaired:
- http://www.uni-hamburg.de/studieren-mit-behinderung.html
http://www.inf.uni-hamburg.de/de/service/accessibility.html
- MIN-Commsy:
Students and teachers can work together in project rooms. For example, have discussions, share files, or create a wiki together. If you have questions about the possibilities or problems, use the central one Supportformular.
Subnavigation
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- Wichtige Hinweise von A bis Z
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- Vorlesungen/Termine/Prüfungen
- http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/ordnungen-satzungen/pruefungs-studienordnungen/mathematik-informatik-und-naturwissenschaften.html
- http://www.physnet.uni-hamburg.de/fachbereich-physik/gremien.html
- Übergang vom Bachelor zum Master
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