Hinweise für Lehrende
Das Wichtigste zu STiNE
STiNE ist die campusweit integrierte Software, mit der die Studierenden-, Lehrveranstaltungs- und Prüfungsverwaltung an der Universität Hamburg miteinander verbunden werden. Alle Studierenden und Lehrenden sowie die Verwaltung benötigen einen STiNE-Zugang.
Anleitungen für Lehrende:
- Allgemeine Informationen (PDF)
- Kurzanleitung - Noteneingabe (PDF)
- Kurzanleitung - Informationen zu Lehrveranstaltungen erfassen (PDF)
- Kurzanleitung - Upload Unterrichtsmaterial (PDF)
- Kurzanleitung - STINE Nachrichten senden (PDF)
- Kurzanleitung - LV-Teilnehmer inaktiv setzen (PDF)
Sie erreichen die Kolleginnen und Kollegen des STiNE-Teams des RRZ telefonisch unter:
Telefon: 42838-7790
Montag bis Freitag: 07.30 - 19.30 Uhr
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Fragen an das STiNE-Team mit Hilfe eines elektronischen Formulars zu richten oder Probleme mitzuteilen. Sie können das Supportformular aufrufen und Ihr Anliegen schildern. Die Kolleginnen und Kollegen der RRZ-ServiceLine werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen bei der Lösung Ihres Problems behilflich sein.
Informationen zu Prüfungen
Hier finden Sie die wichtigsten Hinweise rund um Prüfungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen.
Prüfungsdurchführung und -teilnahme
- Nur bei vorhandener Prüfungsanmeldung (STiNE‐Liste) haben die Teilnehmer ein Anrecht auf Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses!
- Teilnehmer ohne Prüfungsanmeldung werden nicht mehr nachgemeldet!
- An- und Abmeldungen zu bzw. von terminierten Prüfungen wie z.B. Klausuren sind bis 3 Tage vor Prüfungstermin über STiNE möglich.
- Bei Problemen mit der An- oder Abmeldung müssen sich die Studierenden rechtzeitig im Studienbüro melden, da das Rechenzentrum später keine eventuellen Fehler analysieren und beheben kann.
- Studierende, die zur Prüfung angemeldet waren aber nicht erschienen sind, haben rechtlich einen Fehlversuch, welcher mit 'fehlt' in STiNE vermerkt werden muss.
Täuschung, Ordnungsverstoß
MIN PO-§ 17
(1) Versucht der oder die Studierende das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bzw. „nicht bestanden“ bewertet.
Zu den nicht zugelassenen Hilfsmitteln gehören bei Klausuren und
mündlichen Prüfungen z.B. Mobiltelefone. Gleiches gilt für
Prüfungsleistungen von Studierenden, die ihre Prüfungsergebnisse während
des Prüfungsverfahrens anderen zur Verfügung stellen, ohne dass dies
ausdrücklich vorgesehen ist.
(2) Bei einer Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel im Sinne des Absatzes 1 während und nach der Austeilung von Prüfungsaufgaben, wird der Prüfling von der Fortsetzung der Prüfung nicht ausgeschlossen. Der oder die jeweilige
Aufsichtsführende fertigt über das Vorkommnis einen Vermerk, den er
oder sie nach Abschluss der Prüfungsleistung unverzüglich dem bzw. der
Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorlegt. Der Prüfling wird unverzüglich über den gegen ihn erhobenen Vorwurf unterrichtet.
Die Entscheidung über das Vorliegen eines Täuschungsversuches trifft
das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses. Dem Prüfling ist zuvor
Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
(3) Hat ein Prüfling bei
einer Prüfungsleistung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach
Ablegen der Prüfung bekannt, kann die Note entsprechend Absatz 1
berichtigt und die Bachelorprüfung gegebenenfalls für nicht bestanden
erklärt werden. […]
(4) Ein Prüfling, der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem jeweiligen Prüfer oder Aufsichtsführenden bzw. der jeweiligen Prüferin oder Aufsichtsführenden von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden;
in diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht
ausreichend“ bewertet. In schwerwiegenden Fällen kann der
Prüfungsausschuss den Prüfling von der Erbringung weiterer
Prüfungsleistungen ausschließen.
Nachteilsausgleichende Maßnahmen
Sofern ein Prüfling einen Anspruch auf nachteilsausgleichende Maßnahmen bzw. Sonderkonditionen für Prüfungen erhebt, sind diese bis 4 Wochen vor Prüfungstermin vom Prüfling beim zuständigen Prüfungsausschuss zu beantragen.
Der Antrag ist im Studienbüro einzureichen. Dem Antrag soll eine Empfehlung der Stelle ‚Koordination der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung‘ aus dem Campus-Center beiliegen.
Für eine Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen ist es unbedingt notwendig, dass der Prüfling die jeweiligen Prüfer und Prüferinnen durch Vorlage der schriftlichen Zustimmung des Prüfungsausschusses rechtzeitig in Kenntnis setzt.
Veröffentlichung der Ergebnisse
Die Ergebnisse sollen auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und des Referats 31 ‚Recht in Studium und Lehre‘ NICHT mehr als Aushang oder auf den eigenen Webseiten veröffentlicht werden.
Die Bewertung der Prüfungsleistungen soll unverzüglich, spätestens vier Wochen nach der Prüfung, erfolgen.
Meine Prüfung in STiNE
Wo finde ich meine Prüfungen in STiNE?
Wählen Sie den Menüpunkt „Prüfungen“ aus. Bitte achten Sie auf die Auswahl des Semesters.
Warum sind die Angaben zu den einzelnen Prüfungen unterschiedlich?
Es gibt unterschiedliche Prüfungsarten wie z.B. Klausuren, mündliche Prüfungen, Referate, Hausarbeiten, Projektabschlüsse, Praktikumsabschlüsse (siehe dazu auch MIN-PO § 13 (4)).
Sobald die Prüfungstermine in STiNE hinterlegt sind, erfolgt die Angabe auch in Ihrem STiNE-Account. Dies gilt insbesondere für Klausuren. Bei mündlichen Prüfungen, Referaten, Hausarbeiten, Projektabschlüsse, Praktikumsanschlüsse etc.werden keine Einzeltermine hinterlegt (siehe dazu unter mündliche Prüfungen).
Wie rufe ich meine Prüfungslisten auf?
Klicken Sie auf die entsprechende Prüfung. Es erscheint die Teilnehmerliste dieser Prüfungsrunde. Sie können die Teilnehmerliste auch ausdrucken. An dieser Stelle geben Sie auch die Noten ein (siehe unter Noteneingabe).
Warum gibt es manchmal mehrere Prüfungslisten für einen Prüfungstermin?
Die sog. „Prüfungsbündelung“ ist nicht immer möglich. Normalerweise werden die Prüfungslisten in STiNE automatisch zusammengelegt, wenn alle Angabe zu der konkreten Prüfung (Raum, Zeit, PrüferInnen) übereinstimmen. Es kann aber auch sein, dass Studierende nur in dem Semester zu finden sind in der Liste, in dem sie die Veranstaltung belegt haben.
Hinweise zur krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit
Die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit muss Angaben enthalten über die die Dauer der Prüfungsunfähigkeit des Prüflings und den Zeitpunkt des dem Attest zugrunde liegenden Untersuchungstermins.
Unverzügliches Einreichen des Attests bis spätestens 10 Tage nach Erkrankung gilt für sämtliche Studiengänge!
Attest und formloses Anschreiben (Name, Studiengang, Matr.-Nr., Prüfer, Prüfung, Prüfungstermin) müssen dem Studienbüro Physik lt. MIN-PO unverzüglich (d.h. sofort und ohne schuldhaftes Zögern) vorgelegt werden.
Formulare für Lehrende
· Prüfungsprotokolle allg. (Kolloquium/mdl. Prüfungen)
· Bestätigung zum Einarbeitungs- und Vorbereitungsprojekt (Physik M.Sc.)
· Bestätigung zur Projektstudie (Nanowissenschaften M.Sc.)
· Anmeldung zur Abschlussarbeit (Bachelorstudiengänge)
· Anmeldung zur Abschlussarbeit (Physik M.Sc.)
· Anmeldung zur Abschlussarbeit (Nanowissenschaften M.Sc.)
· Nachweis über Mentorengespräch
Handreichungen des Referats für Qualität und Recht
Die Übersichtsseite zu allen Handreichungen finden Sie hier.
Nützliche Links
- Campus-Center:
- http://www.uni-hamburg.de/campuscenter.html
- Teilzeitstudium:
- http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/studienorganisation/studienverlauf/teilzeitstudium.html
- Studieren mit Behinderung:
- http://www.uni-hamburg.de/studieren-mit-behinderung.html
http://www.inf.uni-hamburg.de/de/service/accessibility.html - Juniorstudium:
- http://www.uni-hamburg.de/schule-und-uni/juniorstudium.html
- MIN-Commsy:
- CommSy-Portal der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften der Universität Hamburg.
Hier können Studierende und Lehrende in Projekträumen zusammen arbeiten. Führen Sie beispielsweise Diskussionen, tauschen Sie Dateien aus oder erstel en Sie gemeinsam ein Wiki. Bei Fragen zu den Möglichkeiten oder Problemen benutzen Sie das zentrale Supportformular. - MIN-Fakultät:
- Mobilitätsförderungen für Promovierende und Studierende