Übergang vom Bachelor zum Master
Das Bachelorstudium ist fast abgeschlossen und als nächster Schritt in der akademischen Laufbahn steht nun das Masterstudium bevor. Obwohl man ja nun schon einige Zeit an der Universität verbracht hat, ergibt sich doch immer wieder die ein oder andere Frage. Auf dieser Seiten findet man Antworten zu den typischen Fragen, so dass der Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium nur noch Formsache sein sollte.
Bis wann muss ich mein Bachelorstudium angeschlossen haben?
Wenn ein Studium nicht innerhalb von 2 Fachsemestern über der Regelstudienzeit abgeschlossen wird, muss im 2. FS nach der Regelstudienzeit eine verpflichtende Fachberatung mit der Erstellung eines verbindlichen Studienplans gemacht werden. Ansonsten folgt die Exmatrikulation.
MIN Prüfungsordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge – zu § 3 Absatz 3:
„Studierende müssen an einer Studienfachberatung teilnehmen, bevor sie die Regelstudienzeit gemäß § 2 um zwei Semester überschritten haben, wenn sie noch nicht alle Prüfungsleistungen erbracht haben. Studierende, die nicht an der Studienfachberatung wegen Überschreiten der Regelstudienzeit teilnehmen, werden gemäß § 42 Absatz 2 Nummer 7 HmbHG exmatrikuliert.“
Der Umfang der noch offenen Leistungen ist dabei
unerheblich.
Für eine Fachberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Mentor
bzw. ein Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrer des FB Physik.
Nachweis über Mentorengespräch
Sofern alle Prüfungsleistungen bis Ende der Regelstudienzeit plus 2 Semester (im Bachelor also das 8. FS / im Master das 6. FS) absolviert vorliegen, ist keine verbindliche Fachberatung notwendig.
Wann und wie muss man sich bewerben?
Genaue Informationen zur Bewerbung auf:
Kann man im Bachelorstudium schon Mastermodule belegen?
Nach Bestätigung der Abt. 31 -Qualität und Recht- gibt es für unsere Studiengänge keine Ausnahmen, da es in den Ordnungen und Fachspezifischen Bestimmungen keine explizit sachlichen Gründe gibt, die eine vorzeitige Belegung von Mastermodulen vorsehen.
Zusammenfassend bedeutet dies:
1. Das Studienbüro kann bzw. darf Bachelorstudierende nicht
auf Mastermodule und -lehrveranstaltungen anmelden.
2. Die Prüfungsausschüsse sind nicht befugt, für Bachelorstudierende eine Genehmigung im Ausnahmefall zur Anmeldung auf Mastermodule und -lehrveranstaltungen zu erteilen.
HINWEIS:Eine Bewerbung auf das Masterstudium ist bei Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen und mit mind. 140 LP im Bachelorstudium möglich. Solange das Bachelorstudium nicht abgeschlossen ist, kann man je nach Entscheidung der Auswahlkommission eine vorläufige Zulassung zum Masterstudium für ein Semester erhalten. Damit ist es dann möglich, Mastermodule selbst über STiNE zu belegen.
Wann erfahre ich von einer möglichen Zulassung?
Die Bescheide mit dem Ergebnis Ihrer Bewerbung werden Ihnen zu den nachstehend genannten Terminen in Ihrem Account unter der Rubrik "Dokumente" zur Verfügung gestellt.
Die aktuellen Fristen finden hier
Bitte lesen Sie vor dem Start Ihrer Bewerbung die Bewerbungsinformationen zur Online-Bewerbung bzw. im Fall einer Masterbewerbung die Bewerbungsinformationen zur Online-Bewerbung für Masterstudiengänge. Bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang beachten Sie bitte auch unbedingt die einzelnen Informationen zu den Studiengängen, die begleitend in der Online-Bewerbung sowie auch auf den Internetseiten des Masterstudiengänge direkt angeboten werden. Diese liefern Ihnen hilfreiche Hinweise für eine erfolgreiche Bewerbung an der Universität Hamburg und stehen Ihnen mit Beginn der Bewerbungsfrist aktualisiert zur Verfügung.
Die Termine für die Zulassung- bzw. Ablehnungsbescheide werden Ihnen mit Beginn der Bewerbungsfrist an dieser Stelle bekannt gegeben. Zu den jeweiligen Bescheidterminen wird Ihnen das Ergebnis Ihrer Bewerbung in Ihrem Account unter dem Menüpunkt "Dokumente" zur Verfügung gestellt.
Bei inhaltlichen Fragen erreichen Sie das Team Bewerbung und Zulassung über das hier abrufbare Kontaktformular. Die Bewerbungsfrist für ein Wintersemester endet am 15.07. sowie für Internationale Masterstudiengänge am 31.03. eines Jahres und für ein Sommersemester am 15.01 des Folgejahres.
Was muss man nach erfolgreicher Zulassung zum Masterstudium machen?
Sie haben eine Zulassung für einen Studiengang erhalten, für den Sie
sich in Papierform bei einer unserer Fakultäten beworben haben?
Dann benutzen Sie bitte diese Checkliste vom Campus-Center.
Studierende, die noch nicht ihr Bachelorzeugnis erhalten haben, können sich dennoch für einen Masterstudiengang an der Universität Hamburg einschreiben. Die Zulassung erfolgt unter der Auflage, das Abschlusszeugnis des Erststudiums spätestens bis zum Ablauf des ersten Semesters im Masterstudiengang nachzureichen (bis spätestens 31.03. bei einer Zulassung zu einem Wintersemester, bzw. 30.09. bei einer Zulassung zu einem Sommersemester). Solange das Zeugnis nicht vorliegt, sind die Studierenden bedingt für den Masterstudiengang eingeschrieben.
Wurde das Bachelorstudium nicht an der Universität Hamburg, sondern an einer externen Hochschule abgeschlossen, werden die Bewerberinnnen und Bewerber ebenfalls bedingt für den Masterstudiengang eingeschrieben. Sie erhalten vorläufige Semesterunterlagen, die vier Wochen gültig sind.
Wenn alle übrigen Unterlagen zur Einschreibung vollständig sind (d.h. wenn Nachweis der Krankenversicherung, evtl. Nachweise zu Sprach- und/oder Deutschkenntnissen sowie evtl. sonstige Zugangsvoraussetzungen vorliegen) und der Semesterbeitrag gezahlt wurde, werden nach Ablauf der vorläufigen Unterlagen ein Studierendenausweis und ein SemesterTicket für die bedingte Einschreibung für das gesamte Semester ausgestellt.
Bitte reichen Sie eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses und eine einfache unbeglaubigte Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule schnellstmöglich innerhalb des ersten Semesters nach (bis spätestens 31.03. bei einer Zulassung zu einem Wintersemester, bzw. 30.09. bei einer Zulassung zu einem Sommersemester). Danach erfolgt umgehend (und rückwirkend) die endgültige Einschreibung und es werden entsprechende Online-Dokumente (inkl. BAföG-Bescheinigung) im STiNE-Account zur Verfügung gestellt.
Bei einer Nachreichung von Dokumenten bitte immer den angestrebten Masterstudiengang und auch die Bewerbernummer (dem Zulassunsgbescheid zu entnehmen) angeben.
Durch die Zahlung des Semesterbeitrages melden die Studierenden sich regulär zum jeweiligen Semester zurück und erhalten die Semesterunterlagen (inkl. Onlinedokumente) für ihren bisherigen Bachelorstudiengang. Gleichzeitig sind Sie für den nun angestrebten Masterstudiengang registriert, damit Sie sich in STiNE für Lehrveranstaltungen usw. anmelden können.