1. Zulassung zum Promotionsverfahren
Um eine Zulassung zum MIN-Promotionsverfahren zu beantragen, reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen ein:
2. Abgabe der Dissertation
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
Die Prüfungskommission
- besteht für das Promotionsverfahren in der Physik aus 5 Mitgliedern
- setzt sich zusammen aus Vertretern der Theoretischen Physik und der Experimentalphysik
- hat ein Mitglied des Fachpromotionsausschusses als Vorsitz
Wichtig: Nach Abgabe der Dissertation stehen den Gutachtern 6 Wochen für die Erstellung der Gutachten zur Verfügung.
3. DisputationWichtig: Für den ordentlichen Ablauf des Verfahrens müssen beide Gutachten zur Dissertation in der 4. Woche vor dem geplanten Disputationstermin vorliegen.
Nach Eingang der Gutachten folgt die
Festlegung der Dissertationsnote durch die Mitglieder der Prüfungskomission.
Zudem wird über die Zulassung zur Disputation entschieden. Dies beinhaltet auch die
Festlegung/Bestätigung des Disputationstermins.
Nach der Entscheidung über die Dissertation wird zur Disputation eingeladen.
Einladung zur Disputation Die Einladungsfrist gemäß MIN-PromO beginnt mit dem Aushang der Einladung zur Disputation an den dafür vorgesehenen Mitteilungsbrettern und endet mit Beginn der Disputation. Diese Zeitspanne soll 14 Tage nicht unterschreiten.
(
Beschluss des Fach-Promotionsausschusses Physik, 18. Sitzung vom 30. April 2014)