Von A bis Z
Abschlussarbeiten am Fachbereich Physik
Allgemeine Informationen zum Abschlussmodul
Das Abschlussmodul wird typischerweise am Ende des Studiums im 6. Fachsemester des Bachelorstudiums bzw. im 4. Fachsemester des Masterstudiums belegt. Das Abschlussmodul besteht in der Physik aus der Abschlussarbeit und einem Kolloquium. Der Beginn, das Thema und die Gutachter/innen müssen rechtzeitig im Studienbüro bekannt gegeben werden. Dafür nutzen Sie bitte das entsprechende Anmeldeformular. Das Stuidenbüro gibt dann die Abgabefrist bekannt, innerhalb der die Arbeit in 3facher Ausführung im Studienbüro eingereicht werden muss. In einem der drei Exemplare ist die elektronisch gespeicherte Version auch als CD mit einer selbstklebenden CD-Tasche zu befestigen. Die Arbeit wird von 2 Gutachter/innen bewertet. Das Kolloquium findet typischerweise im Rahmen eines Gruppenseminars und muss durch das Protokoll inkl. der Note nachgewiesen werden.
Wie finde ich ein Thema? Wie komme ich in eine Arbeitsgruppe?
Da die Arbeit in einer Forschungsgruppe des Fachbereichs stattfindet,
empfehlen wir, sich rechtzeitig mit den Forschungs- und Themengebieten
im Fachbereich auseinander zu setzen. Erste Kontakte kann man nach den
Vorlesungen zu den Lehrenden knüpfen. Auch die Mentoren können als
erfahrene Forscher und Lehrende sicher hilfreiche Tipps geben. Einige Arbeitsgruppen schreiben Ihre Angebote auch auf ihren Webseiten aus oder machen einen Aushang im Foyer der Jungiusstr. 9 aus.
Nähere Informationen findet man unter Forschung im Fachbereich Physik.
Kann ich eine externe Abschlussarbeit machen?
- Da es sich weiterhin um eine Abschlussarbeit des Fachbereichs Physik handelt, muss die Federführung von einem unserer Professorinnen oder Professoren übernommen werden. Das Thema muss entsprechend mit dieser Person im Vorwege abgestimmt werden.
- Eine externe Abschlussarbeit, eine externe Gutachterin / ein externer Gutachter oder eine externe Betreuung müssen vorab vom zuständigen Prüfungsausschuss genehmigt werden. Das heißt, die formlosen Anträge müssen spätestens mit der Anmeldung zur Abschlussarbeit im Studienbüro eingereicht werden.
- Die Anträge auf externe Abschlussarbeit müssen die Zustimmung der/des federführenden Professorin/Professors beinhalten.
- WICHTIG: Bei externen Masterarbeiten bzw. Forschungsphasen (Einarbeitungs-, Vorbereitungsprojekt; Projektstudie) muss der Antrag vor Beginn der Forschungsphase eingereicht und genehmigt werden.
Anmeldung zur Abschlussarbeit
Sobald Sie mit den beiden Gutachtern/innen sowie eventuellen weiteren Betreuern/innen die Themenfindung abgeschlossen haben, müssen Sie die Arbeit schriftlich im Studienbüro anmelden. Dafür gibt es ein Formular, das Sie und jeweils der/die Erst- sowie Zweitgutachter/in unterschreiben müssen.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise auf dem Merkblatt zur Abschlussarbeit!
Nach der Anmeldung steht Ihnen je nach Studiengang folgende Zeit zur Verfügung, um die Arbeit zu erstellen:Nanowissenschaften B.Sc.: vier Monate
Physik B.Sc.: fünf Monate
Nanowissenschaften M.Sc. und Physik M.Sc.: sechs Monate
Abgabe der Abschlussarbeit
Generell gilt: Ihre fertige Arbeit muss in dreifacher Ausfertigung
gedruckt und gebunden bis spätestens zum Abgabetermin im Studienbüro
Physik abgegeben werden. Zur Gestaltung des Deckblatts gibt es Vorlagen der Universität Hamburg (Intranet).
Zudem muss eine CD mit Ihrer Abschlussarbeit im pdf.-Format in einer CD-Tasche eingereicht werden. Die CD wird von uns nach Abschluss Ihres Studiums mit einem Exemplar der Arbeit an die Fachbereichsbibliothek weiter gegeben.
Begutachtung von Abschlussarbeiten
Die federführende Betreuung und das erste Gutachten erfolgt durch
- eine Hochschullehrerin / einen Hochschullehrer
- eine Privat-Dozentin / ein Privat-Dozent
- eine Nachwuchgruppenleiterin / ein Nachwuchsgruppenleiter
aus dem Fachbereich Physik.
Die
zweite Gutachterin /der zweite Gutachter kommt aus dem Kreise der
promovierten Mitglieder des Fachbereichs Physik.
Nanowissenschaften B.Sc. / M.Sc.:
Die federführende Betreuung und das erste Gutachten erfolgt durch
- eine Hochschullehrerin / einen Hochschullehrer
- eine Privat-Dozentin / ein Privat-Dozent
- eine Nachwuchgruppenleiterin / ein Nachwuchsgruppenleiter
aus einem der Fachbereiche Chemie und Physik.
Die zweite Gutachterin / der zweite Gutachter kommt aus dem Kreise der promovierten Mitglieder der Fachbereiche Chemie und Physik.
Externe Begutachtung:
Eine externe Gutachterin / ein externer Gutachter und oder eine externe Betreuung sind nur nach gesonderter Antragsstellung und entsprechender Genehmigung im Einzelfall durch den Prüfungsausschuss einzusetzen. Die Genehmigung muss unbedingt vor Beginn der Abschlussarbeit bzw. der Forschungsphase (Masterstudium) vorliegen.
Das Kolloquium zur Abschlussarbeit
Das Kolloquium findet in der Regel im Rahmen eines wissenschaftlichen Seminars, spätestens 6 Wochen nach Abgabe der Abschlussarbeit statt. Die Durchführung des Kolloquiums muss als Protokoll mit Bewertung und unterschrieben von der Prüferin oder dem Prüfer und einer Beisitzerin oder einem Beisitzer im Studienbüro Physik aktenkundig werden. Das Prüfungsprotokoll ist als pdf.-Download im Formular-Center zu finden.
Adressänderung
Zur Änderung Ihrer Anschrift nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Adressänderung in Ihrem STiNE-Account. Im Menüpunkt „Benutzerkonto“ können Sie unter „Persönliche Daten“ die für Sie hinterlegte Anschrift unter „Heimatanschrift“ einsehen und ändern. Bitte prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre in Ihrem STiNE-Account hinterlegte Anschrift noch aktuell ist und geben Sie die Daten sorgfältig ein. Eine aktuelle Adresse ist wichtig, damit Ihnen die Post der Universität Hamburg (z.B. die Semesterunterlagen mit Studierendenausweis und Semesterticket) zugestellt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Anschrift in Deutschland hinterlegen können.
Adressänderung bei Anschrift im Ausland im Rahmen der Einschreibung
Befinden Sie sich noch in der Phase der Einschreibung und haben daher noch eine Anschrift im Ausland, ist die Adressänderung nicht in Ihrem STiNE-Account, sondern nur über das Team Bewerbung und Zulassung des Service für Studierende möglich.
Anerkennung/Anrechnung von Leistungen
(3) Auf andere Weise als durch ein Studium erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten, die jenen gleichwertig und für einen erfolgreichen Abschluss eines Studiengangs erforderlich sind, sind in einem Umfang von bis zur Hälfte auf die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen anzuerkennen.
Vorgehen:
- Ausfüllen des Antrags auf Anerkennung im STINE Account unter
'Studiumsverwaltung > Anträge > V Fak MIN- Antrag auf Anerkennung
von Leistungen'
- Abschicken des Antrages
- persönliches Gespräch mit der Studienkoordination (I.Klüver) im Studienbüro
- Vorlage der Unterlagen aus Ihrem bisherigen Studium: Modulbeschreibung und Transcript of Records bei anderen Hochschulen;
Module der UHH: Ausdrucken des Leistungskontos - Bestätigung des Antrags mit Ihrer Unterschrift
- Der oder die Prüfungsausschussvorsitzende entscheidet über die Genehmigung des Antrags.
- Für eine Beratung zum Modul CHE 140 im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes wenden Sie sich bitte unbedingt vor dem geplanten Auslandsaufenthalt an das Studienbüro Chemie
Das Studienbüro berät Sie gern in allen Fragen rund um das Thema Anerkennung von Leistungen.
Forschungspraktika-/projekte an externen Forschungseinrichtungen oder Universitäten
- Die Zuordnung des Projektes/des Praktikums zum Fach muss eindeutig erkennbar sein (in den Nanowissenschaften: Physik und/oder Chemie)
- Die
fachliche Zuordnung muss durch die Fachverantwortlichen bzw. den
Prüfungsausschussverantwortlichen bestätigt werden. Hierfür ist mit dem
Antrag ein Abstract zur geplanten Forschungstätigkeit sowie die
Benennung der Prüfungsleistung erforderlich.
- Bei Anerkennung für die Forschungsphase (Einarbeitungs- und Vorbereitungsprojekt bzw. Projektstudie in den Nanowissenschaften) ist unbedingt vorab das Einverständnis des/der zukünftigen BetreuerIn/ErstgutachterIn der Masterarbeit einzuholen.
- An der Bewertung (Benotung) muss ein/e Hochschullehrer/in aus dem Fachbereich beteiligt sein.
Vorgehen:
- Rechtzeitig vor Antritt des Vorhabens muss eine kurze Skizze zu den Inhalten, dem Workload der geplanten externen Leistung im Studienbüro eingereicht werden.
- Der Prüfungsausschuss entscheidet vorbehaltlich über den Antrag, das Studienbüro teilt dem/der Studierenden die vorbehaltiche Entscheidung mit.
- Nach erbrachter externer Leistung muss der/ die Studierende den Antrag auf Anerkennung im STINE Account ausfüllen und entsprechende Nachweise im Studienbüro einreichen. Die Nachweise müssen Angaben zum tatsächlichen Inhalt, dem Umfang sowie eine Bewertung (Note) beinhalten.
- Der Prüfungsausschuss entschiedet über bzw. bestätigt die Anerkennung, das Studienbüro übernimmt die Mitteilung an die/den Studierende/n und die Umsetzung in STINE.
Auslandsstudium/Auslandspraktika
Nützliche Tipps zur Planung des Auslandsaufenthaltes sowie Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, erhalten Sie durch unsere Studienkoordinatorin Iris Klüver während Ihrer Sprechzeiten und in der Abteilung Internationales.
Im Vorwege sollte grundsätzlich ein Learning Agreement getroffen werden!
5 gute Gründe für ein Auslandsstudium
1. Kultureller Austausch
Ein Studienaufenthalt im Ausland ermöglicht es, in die Kultur des Ziellandes einzutauchen.
2. Persönlichkeitsentwicklung
Wer das Abenteuer Auslandsstudium wagt und seine Komfortzone verlässt, wird mit einer gereiften Persönlichkeit belohnt.
3. Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse
Die Verbesserung von Sprachkenntnissen ist sicherlich einer der wichtigsten Gründe für ein Auslandsstudium.
4. Pluspunkte für den Lebenslauf. Ein Auslandsstudium erhöht die Berufsaussichten.
5. Internationale Kontakte - „Networking“. Ein Auslandsstudium ermöglicht den Aufbau und die Pflege persönlicher und beruflicher Kontakte .
Das Erasmus+ Programm
Was bietet es mir:
a. Studiengebührenbefreiung an der Gastuniversität .
b. Förderung durch einen monatlichen Zuschuss.
c. Administrative Unterstützung durch die Heimat- und Gasthochschule.
d. Anerkennung von Studienleistungen geregelt durch Lernvereinbarungen.
e. Besondere Unterstützung für Studierende mit mitreisenden Kindern und Studierende mit besonderen Bedürfnissen.
Dauer des ERASMUS+ Aufenthaltes?
• Austausch beginnt im Herbst 2018 (September/Oktober) und dauert typischerweise 1 Jahr = 10 Monate (bzw. 1 Semester = 5 Monate).
• Studiengang Physik Bachelor of Science (B.Sc.): Empfohlen ab dem 3./4. Fachsemester!
Welche Teilnahmevoraussetzungen müssen für Erasmus+ erfüllt werden?
- Reguläre Immatrikulation in einem Studiengang mit Abschluss am Fachbereich Physik der Universität HH.
- Abschluss von mindestens zwei Semestern vor Antritt des Auslandssemesters (Master-Studierende ab dem 2. Fachsemester)
- Gute bis sehr gute Sprachkenntnisse in der Unterrichtsprache an der Gasthochschule.
- Neu: Eine vorherige Erasmus-Förderung ist kein Ausschlusskriterium mehr, da eine mehrmalige Teilnahme am Programm möglich ist.
Welche Partnerhochschulen stehen zur Verfügung und wie wähle ich die richtige?
Ein Erasmus+ Studienaufenthalt ist nur an ausländischen Universitäten möglich, mit denen die Universität Hamburg eine gültige ERASMUS-Kooperationsvereinbarung unterhält.
•Uppsala Universitet / Schweden (2-3 Studierende)
•University of Helsinki / Finnland (2 Studierende)
•University of Patras / Griechenland (2 Studierende - Nanowissenschaften)
•Aarhus Universitet / Dänemark (2 Studierende - Nanowissenschaften)
•Odense Universitet / Dänemark (2 Studierende)
•Università degli studi di Bari Aldo Moro
•Durham University / Vereinigtes Königreich (2 Studierende) Aufenthaltsdauer: 1 Studienjahr
•Akademia Górniczo-Hutnicza im. Stanisława Staszica w Krakowie
(AGH Wissenschaftlich-Technische Universität in Krakau / Polen) (2 Studierende)
•Universitat Autònoma de Barcelona/ Spanien (2 Studierende)
•BRNO University of Technology / Tschechien (2 Studierende)
Wie finde ich die richtige Gastuniversität?
•Informiere dich auf den Webseiten der Universitäten.
•Lese die Erfahrungsberichte deiner Vorgänger/innen (Berichte gibt es auch beim FSR).
Wie bewerbe ich mich auf Erasmus+?
Bewerbungsvoraussetzungen:
• Ordentliche Studierende an der UniHH, eingeschrieben in einem der Physik zugeordneten Studiengänge (Physik, Nanowissenschaften, Lehramt) .
• Staatsangehörige eines EU- bzw. Erasmus-Teilnehmerlandes.
• Staatsangehörige Drittländer mit vollständigem Studium in Deutschland mit anerkanntem Abschluss.
• Anerkannte Flüchtlinge, Staatenlose, hier ständig Wohnhafte.
• Abschluss mindestens 1. Studienjahr.
UniHH: Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollten (nach Möglichkeit) alle Modulabschlussprüfungen des 1. und 2. Fachsemesters erfolgreich abgeschlossen sein.
• Sehr gute Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache der jeweiligen Universität.
• (Sehr) Gute Noten im Verlauf des bisherigen Studiums.
• Wünschenswert: Grundkenntnisse der Landessprache (bis Antritt Auslandsaufenthalts).
Woraus besteht die Bewerbung?
• Bewerbungsformular.
• Tabellarischer Lebenslauf (auf englisch) (Ausbildung, praktische Erfahrungen, Auslandserfahrungen, Hobbys, Engagement, Interessen, Spezialvorlesungen, Wettbewerbe, ...) mit Passfoto.
• Immatrikulationsbescheinigung.
• Sprachnachweis.
• „Letter of Motivation“ / Motivationsschreiben (Wann und wie lange, Wunschziel, persönliche Zielstellung, studentische Zielstellung und geschrieben in der jeweiligen Unterrichtssprache).
• Vorläufige Übersicht über die Kurse/Module/Vorlesungen, die an der gewünschten Gasthochschule besucht werden sollen (vorläufiges/geplantes „Learning Agreement“).
• Notenübersicht: Bachelor: Leistungskonto-Ausdruck aus STiNE, Master: Bachelor-Zeugnis.
• Abitur-Zeugnis
Wie bewerbe ich mich?
Studierende, die im akademischen Jahr 2018/2019 mit ERASMUS ins Ausland gehen möchten, bewerben sich Online für ein ERASMUS-Studium im Ausland.
Das Bewerbungsportal ist für Sie in dem Zeitraum 01. Dezember 2017 bis 31. Januar 2018 freigeschaltet.
•Schritt 1: das Online Bewerbungsformular ausfüllen und es online abschicken.
•Schritt 2: Personenstammdaten in der Datenbank vervollständigen.
•Schritt 3: Bewerbungsunterlagen (pdf) bis zum 31. Januar 2018 in der Datenbank hochladen.
- Motivationsschreiben
- Euro-Pass CV Template
- Preliminary Learning Agreement (PDF)
- Bewerbungsformular (PDF)
- Nachweis über den Kenntnisstand in der Unterrichtssprache (z.B. DAAD-Sprachzeugnis (PDF))
- Immatrikulationsbescheinigung
Wer wählt die Bewerberinnen und Bewerber nach welchen Kriterien aus?
Die Auswahl findet durch die PHYSIK-ERASMUS-Auswahlkommission nach folgenden Kriterien statt (Gewichtung der Kriterien erfolgt durch die Auswahlkommission):
- Studienleistungen
- Studienstand
- Kenntnisse der Unterrichts- (und Landes)sprache
- Motivation
Bewerbungsschluss für 2018/2019:
Ende Januar 2018
Auswahlgespräche:
•Voraussichtlich Mitte Februar 2018.
Finanzielle Förderung durch Erasmus+?
- Nicht möglich bei Förderung des Auslandsaufenthaltes durch DAAD usw. (bitte vorab klären).
- Möglich für BAföG-Bezieher. Diese müssen zusätzlich die Bafög-Auslandsförderung beantragen.
- Studierende können für den ERASMUS-Auslandsaufenthalt Auslands-BaföG in Anspruch nehmen; auch wenn bisher kein Inlands-BAföG gewährt wurde, kann eine Antragstellung sinnvoll sein, da die Berechnungsgrundlage eine andere ist.
- Stiftungen ok.
Infoveranstaltungen vom CampusCenter
Termine (donnerstags): variabel
Campus Center, Alsterterrasse 1, 4. OG, Raum 415,
Mobile Infothek in der Mensa - während der Vorlesungszeit (außer Ferien- und Feiertage)
2. Das Erasmus+ -Praktikum ist eine tolle Möglichkeit, Praxiserfahrung im Ausland zu sammeln in Verbindung mit einem monatlichen Zuschuss und einer vertraglich geregelten Anerkennung der Praktikumsleistung im Studium.
Zwar müssen interessierte Studierende sich ihren Praktikumsplatz – auch Forschungspraktika an Hochschulen sind möglich – selbst suchen,
die Bewilligung der Förderung kann jedoch in der Regel immer erfolgen, wenn die Voraussetzungen des Programms eingehalten werden.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums ein.
Weitere Beratung zum Erasmus+ -Praktikum finden Sie hier:
Abteilung Internationales, Raum S 1045, Mittelweg 177, 20148 HamburgFörderprogramm Hamburglobal
Informationen zum Programm finden Sie unter:
https://www.uni-hamburg.de/internationales/studieren-im-ausland/programme/hamburglobal.html
Zentralaustausch
Die Austauschstudierenden erhalten administrative Unterstützung sowohl durch die Abteilung Internationales als auch durch die Gasthochschule. Der Austausch beinhaltet eine Studiengebührenbefreiung an der Partnerhochschule, je nach Universität ist z.B. auch eine Garantie auf einen Wohnheimplatz oder ein Teilstipendium damit verbunden. Die Studienplätze können in den meisten Fällen mit einer Hamburglobal-Förderung kombiniert werden. Aufenthalte an den Partnerhochschulen sind für ein oder zwei Semester möglich.
Jedes Jahr finden zwei Bewerbungsrunden jeweils im Mai und November statt, in denen unterschiedliche Partnerhochschulen zur Wahl stehen.
Aktuelle Bewerbungsfristen
30. November (für einen Austausch ab Herbst des Folgejahres): Partnerhochschulen in China, Estland, Kanada, Mexiko, Polen, Russland, Südkorea, Taiwan, USA
31. Mai (für einen Austausch ab Frühjahr des Folgejahres): Partnerhochschulen in Australien, Japan, Südafrika
Beratung am Campus Center, Alsterterrasse 1, 3. OG, Raum 327
Auslandsaufenthalte mit DAAD
Die Forschungspraktika werden in den Fachbereichen Biologie, Chemie, Physik, Geo- und Ingenieurwissenschaften, Medizin sowie in angrenzenden Disziplinen angeboten.
Die Praktika finden während der
vorlesungsfreien Zeit im Sommer statt: 6 Wochen bis 3 Monate, frühester Beginn:
1. Juni
Die Stipendiaten erhalten eine monatliche DAAD-Vollstipendienrate und eine Reisekostenpauschale + Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung.
Online-Bewerbung für Studierende über die Datenbank auf der Internetseite des DAAD unter https://www.daad.de/rise/de/rise-weltweit/praktikum-finden/bewerberportal/
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für einen studien- und praktikumsbezogenen Auslandsaufenthalt sowie Summer Schools sind auf den internationalen Seiten der MIN-Fakultät zu finden: Mobilitätsförderungen für outgoing-Studierende
Auslands-BAföG
Beziehen Sie bereits Inlands-BAföG, können Sie dies jedoch nicht einfach mit ins Ausland nehmen. Für das Auslands-BAföG sind spezielle kommunale Ämter zuständig. Liegen die Förderungsvoraussetzungen vor, besteht ein Rechtsanspruch gemäß § 5 BAföG, § 16 BAföG.
Voraussetzungen
Förderungsberechtigt sind Studierende, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben.
Stipendien werden auf den BAföG-Anspruch voll oder teilweise angerechnet, wie z.B. leistungsbezogene Stipendien vom DAAD.
Toronto-Aufenthalt
WiSe und SoSe
Die Fachbereiche Physik der Universitäten Hamburg und Toronto/Kanada
haben 2010/2011 ein bilaterales Studierendenaustauschprogramm ins Leben gerufen.
https://www.utoronto.ca/
http://www.physics.utoronto.ca/
Geboten wird
•Studierendenaufenthalt für ein Semester oder ein Jahr an der Uni Toronto.
• Teilnahme an Physik- und Chemievorlesungen sowie Praktika mit Anerkennung der Studien-und Prüfungsleistungen.
• Ein Studienaufenthalt kann sowohl in der Bachelor-Phase (ab dem 2. Studienjahr) wie auch in der Master-Phase (ab dem 1. Studienjahr) erfolgen.
• Ansprechpartner von der Universität Hamburg vor Ort garantiert.
• Teilnehmerzahl ist derzeit auf maximal drei begrenzt.
Geboten wird nicht
Förderung der Reise- und Aufenthaltskosten!
Voraussetzungen
• Gute (bis sehr gute) Englisch-Kenntnisse.
• Sehr gute Studienleistungen!
Informationen
Nähere Informationen inhaltlicher Art erhalten Sie bei:
Prof. Dr. R. J. Dwayne Miller (CFEL)
E-Mail: dwayne.miller(at)mpsd.cfel.de
Bewerbungsfrist
25. Januar 2019
Studienbüro Physik
Einzureichende Bewerbungsunterlagen (auf Englisch)
• Bewerbungsschreiben/Anschreiben
• Tabellarischer Lebenslauf (Ausbildung, praktische Erfahrungen, Auslandserfahrungen, Hobbys, Engagement, Interessen, Spezialvorlesungen, Wettbewerbe, ...) mit Passfoto.
• Immatrikulationsbescheinigung.
• TOEFL-Test. Muss bei erfolgter Auswahl schnellstmöglich absolviert und eingereicht werden.
•„Letter of Motivation“ / Motivationsschreiben (Wann und wie lange, persönliche Zielstellung, studentische Zielstellung – darf kreativ sein!)
• Vorläufige Übersicht über die Kurse/Module/Vorlesungen, die an der gewünschten Gasthochschule besucht werden sollen (geplantes „Learning Agreement“).
• Notenübersicht: Bachelor: Leistungskonto-Ausdruck aus STiNE, Master: Bachelor-Zeugnis.
• Abitur-Zeugnis.
(Kopien – bitte keine Originale einreichen!)BAföG-Anträge
Alle Informationen zum Thema BAföG entnehmen Sie bitte der Seite des Studierendenwerks.
Das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt des Studierendenwerks Hamburg berät kostenlos und unabhängig alle Studieninteressierten und Studierenden über BAföG, Stipendien, Studienkredite und Bildungskredite.
Bewerbung
Campus-Center
Zentrale Themen sind:
- Campus-Leben
- Studienorientierung
- Allgemeine Studienangebote
- Bewerbung
- Allgemeine Studienorganisation
- Beratung & Kontakt
Häufige Themen sind dabei
- Adressänderungen
- Anträge Teilzeitstudium, Urlaubssemester
- Semestergebühr, Semesterticktet, Studierendenausweis
- Studienabschluss, Exmatrikulation
ServicePoint und ServiceTelefon
Sprechzeiten für allgemeine Fragen:
mo-mi 9-15 Uhr, do 13-18 Uhr, fr 9-13 Uhr
Tel: 040 42838-7000
RRZ-Services (Schlüterstraße 70)
Sprechzeiten: mo-fr 8-23 Uhr, Wochenende und Feiertage 12-17 Uhr
Telefonische Sprechzeiten: mo-fr 9-18 Uhr
Tel: 040 42838-5000
www.rrz.uni-hamburg.de
Kontakt per Formular im STiNE-Portal:
www.stine.uni-hamburg.de (unter Menüpunkt „Hilfe – Supportanfrage“)
Für alle inhaltlichen studiumsbezogenen Fragen, die beispielsweise Studienpläne, Lehrangebot, Leistungen oder Zeugnisse betreffen, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.
Doppelstudium
Da das Physikstudium ein nachgewiesenes Vollzeitstudium ist, ist es für ein Doppelstudium kaum geeignet. Es gibt nur sehr wenige andere Fächer, mit denen sich Physik in einem Doppestudium kombinieren lässt.
Der Fachbereich bittet generell um Einreichung eines schriftlichen Antrags, welcher neben der Begründung auch Ihre zeitliche Studienplanung in den kommenden Semester sowie den Bezug auf die für ein Doppelstudium relevanten Kriterien beinhalten sollte. Weitere Voraussetzungen sind ein optimaler Studienverlauf sowie hervorragendes Organisationsvermögen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Fachberatung
Gute wissenschaftliche Praxis
Die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis, die von der
Konferenz der Fachbereiche Physik (KFP-Physik) herausgegeben werden,
sind gemeinsam mit der Satzung der UHH und den Richtlinien der DFG bei
der Erstellung einer Doktorarbeit zu beachten
- KFP: Gute wissenschaftliche Praxis bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten in der Physik
- KFP: Good scientific practice for scientific qualification reports and theses
in physics - DFG: Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis/Safeguarding Good Scientific Practice
- UHH: Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg
Krankmeldungen/Atteste
Die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit muss Angaben enthalten
über die Dauer der Prüfungsunfähigkeit des Prüflings und den
Zeitpunkt des dem Attest zugrunde liegenden Untersuchungstermins.
Unverzügliches Einreichen des Attests bis spätestens 10 Tage nach Beginn der Krankheit gilt für sämtliche Studiengänge!
Attest
und Formular zur Krankmeldung müssen dem Studienbüro Physik lt. MIN-PO
unverzüglich (d.h. sofort und ohne schuldhaftes Zögern) vorgelegt
werden.
Studierende der Lehramtsstudiengänge reichen bitte das Formular 5 beim ZPLA ein.
Mentorenprogramm
Jede/jeder Studierende am Fachbereich
Physik wird einer Mentorin / ein Mentor zugeordnet. Dies geschieht
typischerweise während der Orientierungseinheit zum Bachelorstudium.
Innerhalb der ersten beiden Fachsemester finden drei Gespräche statt,
die im Studienbüro entsprechend nachgewiesen werden müssen.
Sollte Ihnen Ihre Mentorin / Ihr Mentor nicht bekannt sein, wenden Sie sich bitte an
Frau Gunda Sen
Jungiusstraße 9, Raum 217
Tel: +49 (0)40 42838-2408 oder -2432
Nachteilsausgleich
Es gibt für bestimmte Studierende die Möglichkeit, Studien- und
Prüfungsleistungen, Fristen sowie andere Lehrveranstaltungs- und
Prüfungsbedingungen durch individuelle Anpassungen chancengleich zu
gestalten.
Nähere Informationen erhalten sie im Büro für die Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischen Krankheiten.
Physik im Nebenfach (45 LP)
Zu Beginn des Wintersemesters bieten wir eine OE-Veranstaltung zur 'Physik im Nebenfach für B.A. Studiengänge' an. Der genaue Termin ist hier zu finden.
Folgende Module sind zu absolvieren:
- Physik I (Mechanik & Wärmelehre)
- Physik II (Elektrodynamik & Optik)
- Physik III (Quantenphysik & Statistische Physik)
- Physikalisches Praktikum für Naturwissenschaften I
- Einführung in die Struktur der Materie
Prüfungen und Anmeldungen
An- und Abmeldungen
An- und Abmeldungen zu bzw. von nicht terminierten Prüfungen in Modulen der Physik sind bis zum letzten Vorlesungstag möglich. Proseminare, Seminare und ABK-Module sind davon ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie dabei, dass auch der Samstag ein Werktag ist.
Für Klausuren aus anderen Fachbereichen (z.B. Mathematik, Chemie) können andere Fristen gelten. Bitte informieren Sie sich in den jeweiligen Studienbüros bzw. auf deren Webseiten.
Bei technischen Problemen wenden sich Studierende bitte unbedingt innerhalb der Anmeldephase zur Prüfung beim Studienbüro Physik. Nur dann haben wir die Möglichkeit, größere technische Probleme nachvollziehbar an das RRZ zu melden.
Die An- und Abmeldung in STiNE zu Modulen, Veranstaltungen und Prüfungen (benotet wie und benotet) ist die Aufgabe der Studierenden. Dafür hat das Präsidium die bekannten Anmeldephasen eingerichtet.
Hinweise zu Fristen für An- und Abmeldung von Prüfungsterminen:
- Anmeldephase für Klausuren über STiNE bis spätestens 23:59 Uhr drei Tage vor der Klausur.
- Abmeldungen von Klausuren über STiNE bis spätestens 23:59 Uhr drei Tage vor der Klausur.
- Anmeldung zu mündlichen Prüfungen: persönlich im Studienbüro
Achtung:
Bisher konnten die Studierenden – innerhalb der gültigen Anmeldefristen – über den Button „Wechseln“ die Anmeldung ändern. D.h. die Aktion des Ab- und wieder Anmeldens konnte in einem einzigen Schritt durchgeführt werden. Seit einem STiNE-Update heißt der Button „Abmelden“ und muss über die Aktion des Wieder-Anmeldens zum gewünschten Termin aktiv ausgeführt werden.
Versuchregelung und Prüfungsordnung
Wann darf ich an einer Prüfung teilnehmen?
- Die Teilnahme an den Modulprüfungen setzt eine Anmeldung bei der für das Prüfungsverfahren zuständigen Stelle (Studienbüro) voraus. Die Anmeldung zur Modulprüfung ist nach Ablauf der Anmeldefrist verbindlich (MIN-PO § 9).
- Eine Anmeldung zu Modulprüfungen setzt grundsätzlich eine Immatrikulation für den jeweiligen Studiengang voraus. Diese Immatrikulation gilt auch für die Teilnahme an Wahlpflicht- und Wahlmodulen, die andere Fächer anbieten (MIN-PO § 9).
Hinweise zur Versuchsregelung:
- Für jedes Modul haben Sie maximal 3 Prüfungsversuche.
Dafür gibt es keine Frist. (Beachten Sie die Regelstudienzeit:
6-Semester-Frist für Bachelor- und 4-Semester-Frist für
Master-Studiengänge.)
Ausnahme: Abschlussarbeit nur 1 Wiederholungsversuch - Sie müssen sich für alle Prüfungen explizit anmelden! Ohne Anmeldung keine Teilnahme an der Prüfung!
- Wenn Sie an der Prüfung nicht teilnehmen wollen, melden Sie sich fristgerecht ab! Sonst ist es ein Fehlversuch!
- Bei Krankheit reichen Sie unverzüglich ein ärztliches Attest (Prüfungsunfähigkeitsnachweis) im Studienbüro Physik ein!
- Zum zweiten und dritten Prüfungsversuch müssen Sie sich selbst anmelden! Bei Nicht-Bestehen einer Prüfung oder Fehlens wegen Krankheit (Nachweis!) werden Sie nicht automatisch zu einem Wiederholungstermin angemeldet!
Wiederholung von Prüfungen
Zu beachten ist dabei die Regelstudienzeit: 6-Semester für Bachelor- und 4-Semester für Masterstudiengänge.)
Bei Abschlussarbeiten gibt es eine Abgabefrist und nur einen Wiederholungsversuch.
Es sehr empfehlenswert, sich an den Studienplan zu halten, da nur so ein überschneidungsfreies Belegen der Module garantiert ist.
Wann und wie kann ich mich zur Wiederholungsprüfung anmelden?
- In jedem Angebotssemester eines Moduls gibt es zwei Prüfungsversuche bzw. -runden. Wenn man a) nicht zum ersten Termin angemeldet ist oder b) am ersten Termin nicht bestanden hat, ist eine Anmeldung zum zweiten Termin bis 3 Tage vor der Prüfung möglich.
- Sobald ein Modul, welches noch nicht abgeschlossen wurde, wieder angeboten wird, besteht die Möglichkeit, sich 'aus dem alten Modul heraus' zu den neuen Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, usw.) und zu den neuen Prüfungsterminen bzw. -runden anzumelden. WICHTIG: Eine neue Modulanmeldung ist nicht notwendig und daher auch nicht möglich.
Wichtig ist also, darauf zu achten, ob ein Modul jedes Semester oder nur jährlich angeboten wird. Diese Informationen sind zu jedem Modul in den Modultabellen oder in den Modulhandbüchern zu finden.
Psychologische Beratung
Psychologische Beratung für Studierende
Manchmal
erlebt man während des Studiums schwierige persönliche Lebensphasen
oder akute Belastungs- und Krisensituationen, die nicht immer aus
eigener Kraft überwunden werden können. Die Psychologische Beratung
bietet Ihnen Unterstützung bei studienbezogenen Schwierigkeiten und
persönlichen Anliegen, die sich im Studium auswirken wie z.B. Lern- und
Arbeitstörungen, Schreib-, Rede- und Prüfungsängsten,
Einsamkeitsgefühlen und Kontaktschwierigkeiten, Depressionen und
Ängsten.
Zu den Angeboten der Psychologischen Beratung
Hilfe und Orientierung für psychisch erkrankte Studierende (HOPES)
Für Studierende aller Hamburger Hochschulen, die nach einer schweren psychischen Krise, häufig auch nach einer stationären Behandlung, praktische Hilfen zur erfolgreichen Bewältigung von Studienanforderungen wünschen, gibt es ein spezielles Unterstützungsangebot.
Raumanfragen und -buchung
Die Belegung der Hörsäle und übrigen Lehr- bzw. Seminarräume erfolgt während der Semesterplanung. Raumanfragen für Sondertermine erfolgen ausschließlich über die STiNE-Raumanfrage.
Raumanfragen zu Einzelterminen über STINE
Wenn Sie für einen Einzeltermin einen Raum buchen wollen (z.B. für Besprechungen mit Arbeitsgruppen, öffentliche Veranstaltungen, Klausureinsichten, Disputationen), stellen Sie bitte eine „Raumanfrage“ von Ihrem STiNE-Account aus (Menüpunkt „Lehre“).
Benötigen Sie für einen zusätzlichen Einzeltermin zu Ihrer Lehrveranstaltung einen Raum, wenden Sie sich bitte direkt an das Studienbüro per Mail an
studienbuero.physik AT uni-hamburg.de.
Bestätigung oder Stornierung
Nach der Buchung erhalten Sie eine Nachricht über STINE, ob die Raumanfrage bestätigt oder storniert wurde.
Können Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen, wenden Sie sich mit der Stornierung bitte umgehend per E-Mail an studienbuero.physik AT uni-hamburg.de, so dass wir den Raum anderweitig zur Verfügung stellen können.
Anleitung zur Raumbuchung in STINE
Die Anleitung zur Raumbuchung in STINE finden Sie unter http://podcampus.de/nodes/QXVyl
Raumanfragen für Disputationen
Promotionsstudierende wenden sich bezüglich der Raumbuchung für die Disputation bitte an das Sekretariat der Arbeitsgruppe. Von dort kann in STINE eine Raumanfrage vorgenommen werden.
Ansprechpartnerin für die Vergabe von Räumen am Fachbereich Physik
Anja Kruse
Studienbüro Physik
Telefon: +49 40 42838-3666
Für Raumanfragen nutzen Sie Bitte die Raumbuchung über STINE.
Regelstudienzeit und Überschreitung
Ein Bachelorstudium lässt sich in der Regelstudienzeit von 6
Fachsemestern, ein Masterstudium in der Regelstudienzeit von 4
Fachsemestern absolvieren.
Ansonsten gilt:
Wenn ein Studium nicht innerhalb von 2
Fachsemestern über der Regelstudienzeit abgeschlossen wird, muss im 2.
FS nach der Regelstudienzeit eine verpflichtende Fachberatung mit der
Erstellung eines verbindlichen Studienplans gemacht werden. Ansonsten
folgt die Exmatrikulation.
MIN Prüfungsordnungen für Bachelor- und Masterstudiengänge – zu § 3 Absatz 3:
„Studierende
müssen an einer Studienfachberatung teilnehmen, bevor sie die
Regelstudienzeit gemäß § 2 um zwei Semester überschritten haben, wenn
sie noch nicht alle Prüfungsleistungen erbracht haben. Studierende, die
nicht an der Studienfachberatung wegen Überschreiten der
Regelstudienzeit teilnehmen, werden gemäß § 42 Absatz 2 Nummer 7 HmbHG
exmatrikuliert.“
Der Umfang der noch offenen Leistungen ist dabei unerheblich.
Für
eine Fachberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Mentor bzw. ein
Mitglied aus der Gruppe der Hochschullehrer des FB Physik bzw. an das
Studienbüro.
http://www.physnet.uni-hamburg.de/studium/studiumbuero/formularcenter/mentorengespraech.pdf
Sofern
alle Prüfungsleistungen bis Ende der Regelstudienzeit plus 2 Semester
(im Bachelor also das 8.FS / im Master das 6. FS) absolviert sind oder bereits eine Anmeldung zur Abschlussarbeit vorliegt,
ist keine verbindliche Fachberatung nach § 3 notwendig.
STiNE-Anmeldephasen
Studieren mit Kind
Die Universität Hamburg unterstützt und fördert das Studium mit Kind.
- Die Empfehlungen zur Vereinbarkeit von Studium und Kindererziehung (PDF) geben einen Überblick darüber, durch welche Maßnahmen Studierende mit Betreuungsaufgaben an der Universität Hamburg unterstützt werden.
- Das Familienbüro hilft, aus den bestehenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Vereinbarkeit von Studium und Familie / Beruf und Familie das für Sie richtige zu finden.
- Das Studierendenwerk Hamburg ist Träger von fünf Kindertagesstätten, in denen etwa 370 Kinder von Studierenden in Hamburg betreut werden können. Davon bieten die Kitas Bornstraße, Hallerstraße und KinderCampus in Nähe des Campus Von-Melle-Park 180 Plätze.
Teilzeitstudium
- Ein Teilzeitstudium kann auf Antrag beim Service für Studierende für zwei aufeinander folgende Semester genehmigt werden, wiederholte Anträge sind zulässig.
- Bei einem Teilzeitstudium verlängern sich die Termine und Fristen der Hochschulprüfungsordnungen im Regelfall in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Die Einzelheiten dazu sind in den jeweiligen Hochschulprüfungsordnungen geregelt.
- Der Semesterbeitrag ist in voller Höhe zu zahlen.
- Bitte teilen Sie dem Studienbüro Ihren Status als Teilzeitstudierender unbedingt mit!
- Das Studienbüro berät Sie gern zu Ihren individuellen Studienplänen.
Unfallanzeige
Eine Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn Sie als Studierende/r durch eine mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängende Tätigkeit oder durch einen Wegeunfall (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Einrichtung) so verletzt werden, dass Sie ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen.
Für den Zugriff auf die Unfallanzeige müssen Sie sich im KUS-Portal mit Ihrer STINE-Kennung anmelden.
Bitte lesen SIe sich vor demn Ausfüllen der Unfallanzeige die entprechenden Erläuterungen genau durch. Die sind ebenfalls im KUS-Portal zu finden.
Unitag
Egal, ob man sich nur einen ersten Überblick verschaffen will oder ob man bereits klare Vorstellungen von einem Studium hat: Im Rahmen des Unitags können Studieninteressierte die große Fächervielfalt der Universität Hamburg entdecken, Studieninhalte kennenlernen und sämtliche Fragen loswerden.
Die MIN-Fakultät stellt die Studienfächer der Naturwissenschaften - natürlich auch die Physik - gemeinsam in den Räumlichkeiten eines Fachbereichs vor.
Weitere Informationen und das Programm finden Sie hier!Urlaubssemester
- Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester.
- Eine Beurlaubung schließt
den Erwerb von Studien- und Prüfungsleistungen grundsätzlich aus
(Ausnahmen: Prüfungswiederholungen, Prüfungen im Auslandsstudium).
- Urlaubsanträge sind online bei STiNE abrufbar.
- Anträge müssen bis spätestens
1.4. (zum SoSe) bzw. 1.10. (zum WiSe) beim Service
für Studierende eingereicht werden.
- Der Semesterbeitrag wird auch für Urlaubssemester erhoben.
- Beurlaubungen im 1. Fachsemester sind nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.
Zeugnisdokumente und -erstellung
Für den fristgerechten Übergang in einen konsekutiven Masterstudiengang oder für die Zulassung zur Promotion ist unbedingt zu beachten,
- dass den Prüfenden 6 Wochen für die Erstellung der Gutachten zur Abschlussarbeit zur Verfügung stehen (§ 15 (7) der MIN-PO).
- dass mit der Erstellung der Zeugnisunterlagen erst dann begonnen werden kann, wenn alle Bewertungen/Noten in STiNE vorliegen.
- dass für den Prozess zur Ausstellung der Zeugnisunterlagen üblicherweise 4 Wochen benötigt werden.
Sie erhalten eine E-Mail, sobald die Zeugnisunterlagen zur Abholung im Studienbüro vorliegen.
Zu ändernde Modulzuordnungen
sind von den Absolventen spätestens bis zum Tag der letzten Prüfungsleistung und der dadurch bestandenen Bachelor- bzw. Masterprüfung zu beantragen! Hierfür ist das angehängte Antragsformular zu nutzen.
Es wird immer der zum Zeitpunkt der Zeugniserstellung vorhandene Stand des STiNE-Leistungskontos (inkl. der vorhandenen Modulzuordnungen) zu Grunde gelegt. Für Wahl-, Wahlpflicht- und Vertiefungsbereiche werden von den zugeordneten Modulen entsprechend der erforderlichen Leistungspunkte nur die am besten benoteten Module für die Gesamtnote berücksichtigt.
Alle zusätzlich absolvierten Module, die im Leistungskonto aufgeführt sind, jedoch nicht zum Bestehen des Studienabschlusses beitragen, werden automatisch im Transcript of Records unter ‚Zusätzliche Leistungen‘ ausgewiesen. Für Ausnahmen nutzen Sie bitte Feld 2) im Antrag auf Änderung der Zuordnungen im Leistungskonto. Anerkannte Leistungen sind davon ausgeschlossen.
WICHTIG: Bitte prüfen Sie unbedingt vor Abgabe Ihre persönlichen Daten in STiNE (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, etc.). Bei Änderungsbedarf wenden sich umgehend an das zuständige Campus-Center, Alsterterasse 1.
Nach
Erstellung der Zeugnisdokumente können keine weiteren Änderungen vorgenommen
werden.