Habilitation am Fachbereich Physik
Im Folgenden finden Sie Informationen zur Habilitation sowie zum Erlangen der venia legendi am Fachbereich Physik.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Fachbereichsreferentin.
Die gesetzliche Grundlage für die Habilitation ist die
Habilitationsordnung des Fachbereichs Physik der Universität Hamburg vom 29. Januar 2003.
Erläuterung der Anforderungen an eine Habilitation
Durch die Habilitation in einem der Fächer des Fachbereichs Physik muss der Nachweis erbracht werden, dass die Habilitandin / der Habilitand in der Lage ist:
- originelle Forschungsleistungen zu erbringen, die, auch im internationalen Zusammenhang der Wissenschaften gesehen, einen wesentlichen Fortschritt in dem entsprechenden Fachgebiet bedeuten.
- Forschungsvorhaben von der Planung bis zur abschließenden Publikation der Ergebnisse erfolgreich zu leiten.
- In Prüfungsverfahren die Qualität wissenschaftlicher Arbeiten seines Fachgebiet kompetent zu bewerten.
Antrag auf Zulassung zur Habilitation
- Lebenslauf
- Publikationsliste
- Dissertation
- Doktorurkunde (Doktorbrief) (bitte im Original vorzeigen, Kopie wird vor Ort gemacht)
- Habilitationsschrift in zehnfacher Ausfertigung (keine Spiralbindung)
- Eine CD-Rom mit der Habilitationsschrift als pdf
- Versicherung an Eides Statt
- Erklärung, ob Sie bereits woanders eine Habilitation beantragt haben
Formale Anforderungen an die Habilitationsschrift
Formale Anforderungen an die Habilitationsschrift
Habilitations-Prüfungsausschuss
Der (ständige) Habilitations-Prüfungsausschuss des Fachbereichs Physik (qua Amt: Vorstand PHYSIK) entscheidet nach Eingang des Antrages und der erforderlichen Unterlagen über die Eröffnung des Habilitationsverfahrens und setzt einen individuellen Habilitationsausschuss ein.
Kriterien für die Zusammensetzung von Habilitationsausschüssen
Für die Zusammensetzung des Habilitationsausschusses gelten folgende Kriterien:
- Der Habilitationsausschuss besteht aus mindestens fünf, höchstens sieben Professorinnen oder Professoren oder habilitierten Angehörigen der Universität Hamburg. Davon müssen mindestens vier dem Fachbereich Physik angehören.
- Im Habilitationsausschuss sollten Mitglieder aus mindestens drei verschiedenen Instituten des Fachbereichs vertreten sein.
- Im Habilitationsausschuss soll in jedem Fall mindestens eine / ein experimentell arbeitende Physikerin / arbeitender Physiker und eine / ein theoretisch arbeitende Physikerin / arbeitender Physiker vertreten sein.
- Wenigstens zwei der Mitglieder des Habilitationsausschusses sollen mit dem Forschungsgebiet der eingereichten Arbeit gut vertraut sein.
- Dem Habilitationsausschuss dürfen nicht angehören:
- die einer / der einem die Habilitation beantragende Wissenschaftlichen Mitarbeiterin / Wissenschaftlichen Mitarbeiter zugeordnete Professorin / Professor.
- die Leiterin / der Leiter der Forschungsgruppe, der die Bewerberin / der Bewerber angehört.
- Wissenschaftlerinnen / Wissenschaftler, mit denen die Bewerberin / der Bewerber in der Habilitationsphase direkt zusammengearbeitet hat.
Prüfung der Habilitationsschrift
Der Habilitationsausschuss prüft die Habilitationsschrift und bestellt mindestens zwei unabhängige Gutachten ein. Als Gutachterinnen bzw. Gutachter kommen Professorinnen und Professoren oder habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Frage. Höchstens eine Gutachterin oder ein Gutachter gehört dem Fachbereich Physik der Universität Hamburg an.
Vortrag
Die Fachbereichsleiterin oder der Fachbereichsleiter setzt den Termin des Vortrags gemäß § 2 Absatz 1 im Einvernehmen mit der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Habilitationsausschusses und der Bewerberin oder dem Bewerber fest. Sie oder er lädt die Mitglieder des Habilitationsausschusses, die Gutachterinnen oder die Gutachter nach § 7, die Mitglieder des Erweiterten Vorstands PHYSIK und die fachlich zuständigen Professorinnen oder Professoren ein. Den übrigen Mitgliedern des Fachbereichs wird Zeit und Ort des Vortrags durch Aushang in den Instituten bekanntgegeben.
Der Vortrag dauert in der Regel 45 Minuten und anschließender Diskussion.
Habilitationsurkunde
Sie werden schriftlich über die Entscheidung informiert und erhalten Ihre Habilitationsurkunde. Die Urkunde wird vom Dekan der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften und der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Habilitationsausschusses unterschrieben und mit dem Siegel der Universität Hamburg versehen.
Veröffentlichung
Nach Abschluss des Verfahrens wird ein Satz der eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten in der Fachbereichsbibliothek des Fachbereichs Physik eingestellt. Ein weiterer Satz wird der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg überlassen.
Gute wissenschaftliche Praxis
Die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis, die von der
Konferenz der Fachbereiche Physik (KFP) herausgegeben wurden, sind
gemeinsam mit der Satzung der UHH und den Richtlinien der DFG bei der Habilitation zu beachten.
- KFP: Gute wissenschaftliche Praxis bei wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten in der Physik
- KFP: Good scientific practice for scientific qualification reports and theses
in physics - DFG: Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis/Safeguarding Good Scientific Practice
- UHH: Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg
- UHH: Bylaws for Safeguarding Good Scientific Practice and Avoiding Scientific Misconduct at Universität Hamburg
Umhabilitation
Wer habilitiert oder durch eine gleichwertige Qualifikation an einer Universität zur Privatdozentin oder zum Privatdozenten ernannt worden ist, kann bei einem Wechsel an die Universität Hamburg in der Regel auch an der Universität Hamburg zur Privatdozentin oder zum Privatdozenten ernannt werden, wobei die Venia Legendi auf der Basis eines verkürzten Verfahrens, der Umhabilitation, erworben wird. Die Qualifikation als habilitierter Doktor an sich bleibt erhalten, auch wenn man die bisherige Universität verlässt. Lediglich die Zulassung zur Lehre an einer anderen Universität muss neu erworben werden.
Lehrbefugnis venia legendi
Die gesetzliche Grundlage für eine Lehrbefugnis venia legendi ist die
Satzung der Universität Hamburg über die Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozentin oder Privatdozent gemäß § 17 Absatz 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (Privatdozentursatzung) vom 17.11.2011
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der
Verfahrensregelung des Fachbereichs Physik für die Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozent/in gemäß § 17 Absatz 2 HmbHG
Weblinks
Der Zugang zur Hochschullehrerlaufbahn im Fach Physik an deutschen Universitäten:
Habilitation, Juniorprofessur, Nachwuchsgruppenleitung
Eine Studie der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (Dezember 2010)
Habilitationen am Fachbereich PHYSIK seit 2017
2019
Dr. Rutger Herman Boels
Titel der Habilitationsschrift:More Loops and Legs for Perturbative Quantum Field Theorys
Datum der Habilitation: 18.01.2019
2018
Dr. Stefan Mendach
Titel der Habilitationsschrift:Optical Rolled-Up Metamaterials, Spin-Wave Optics, and Tubular Micro-Resonators
Datum der Habilitation: 06.04.2018
2017
Dr. Christian Kränkel
Titel der Habilitationsschrift:Semiconductor-laser-pumped rare-earth-doped solid-state lasers
Datum der Habilitation: 03.02.2017
Dr. Dirk-Sören Lühmann
Titel der Habilitationsschrift:Quantum simulation with ultracold atoms – solid-state models and beyond
Forschungsgebiet: Theoretische Physik
Datum der Habilitation: 24.04.2017
Dr. Antonio Negretti
Titel der Habilitationsschrift:Ultra-cold atoms meet trapped ions: A new interface for quantum information mprocessing and simulation
Forschungsgebiet: Theoretische Physik
Datum der Habilitation: 11.05.2017
Habilitationen am Fachbereich PHYSIK 1978-2016
Subnavigation
Kontakt
Bei Fragen zum Thema Habilitation wenden Sie sich bitte an die Fachbereichsreferentin
Irmgard Flick
Habilitationsordnung
Hier gibt es die
Habilitationsordnung zum Download