Laserschutz
Laserschutzbeauftragte haben eine beratende und überwachende Funktion. Die eigentliche Verantwortung bleibt beim Vorgesetzten bzw. dem Leiter der Einrichtung. Zu den Aufgaben der Laserschutzbeauftragten gehören die Beratung der Vorgesetzten bei der Beschaffung und Inbetriebnahme von Lasereinrichtungen, die Beratung bei der Festlegung der technischen und der organisatorischen Schutzmaßnahmen für die Lasereinrichtungen, die fachliche Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung, die Mitwirkung bei den Prüfungen der Lasereinrichtungen und der persönlichen Schutzausrüstungen, die Überwachung der Einhaltung der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen insbesondere die ordnungsgemäße Benutzung der Augenschutzmittel und der Abgrenzung und Kennzeichnung der Laserbereiche, die Unterweisung der Beschäftigten an Lasereinrichtungen und in Laserbereichen, die Information der Vorgesetzten über Mängel, Störungen und Unfälle, die Überwachung der Einhaltung der Beschäftigungsbeschränkungen und die Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Laserschutzbeauftragte
Name | Institut | Raum | Telefon |
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Herr Dr. Azima | Institut f. Experimental Physik | Geb. 62, R. 310 | 8998-2988 |
Herr Dr. Garl | Institut f. Laser Physik | Haus 90 R 203 | 8998-5282 |
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ziemer @ physnet.uni-hamburg.de